Ausschreibung: Rolltreppen

Elisabeth Windisch - Sommerfest 2015

Elisabeth Windisch & Meryem Erkus gestalteten zum Sommerfest des Brunnen e.V. 2015 die Rolltreppen mit Rollrasen. Foto: Elisabeth Windisch & Meryem Erkus

English version here

 

Ausschreibung Kunst im öffentlichen Raum:
„Neue Zugänge zum Ebertplatz“

Künstlerische Gestaltung der stillgelegten Rolltreppen am Ebertplatz inklusive Treppenauf-/abgänge
Projektanträge bis 12.000 Euro je Treppengestaltung
für die Jahre 2018, 2019 oder 2020 (Installationsdauer: 6 Monate – 2 Jahre)

Einsendeschluss: Montag, 2. Juli 2018

 

ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN
Anlass für die Ausschreibung
Der Ebertplatz und sein städtebauliches Umfeld
Historie des Ebertplatzes
Der „Kunstort Ebertplatz“
Wege und Zugänge zum Ebertplatz, Technische Vorgaben
AUSSCHREIBUNG UND AUFGABENSTELLUNG
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Inhaltliche Anregungen und Hinweise
Technische Vorgaben
Budget je stillgelegter Rolltreppe
Einzureichende Unterlagen
AUSWAHLVERFAHREN
Inhaltliche Kriterien für die Auswahl
Vorprüfung und Jury
KONTAKTE
Kontakt bei inhaltlichen Rückfragen
Kontakt bei technischen Rückfragen
Rückfragenkolloquium am Ebertplatz
ZUSATZMATERIAL
Pläne und fotografische Ansichten

 

„Neue Zugänge zum Ebertplatz“

ANLASS UND RAHMENBEDINGUNGEN

Anlass für die Ausschreibung

Im Jahr 2020 soll die Realisierungsphase der städtebaulichen Neu- oder Umgestaltung des Ebertplatzes beginnen.

Für die Interimszeit von 2018 bis 2020 hat der Rat der Stadt Köln am 20.3.2018 das Konzept „INTERIM Ebertplatz“ beschlossen. Es wurde von der Verwaltung gemeinsam mit Akteuren der Zivilgesellschaft entwickelt und umfasst verschiedenen Maßnahmen und Budgetzusetzungen.

Ziel des Interimskonzeptes ist es, Maßnahmen zur „Belebung des Platzes“ anzuregen. Dies beinhaltet, den Platz für alle Alters- und Gesellschaftsschichten, v.a. aber die Anwohner des Kuniberts-, Eigelstein- und Agnesviertels sowie Platznutzer und Passanten, aufzuwerten. Mit der temporären Nutzung sollen auch Raumpotentiale getestet werden, die als Erfahrungswerte in die Planung der langfristigen Umgestaltung einfließen.

Das Interimskonzept verfolgt das Ziel,

  • die negative Stigmatisierung des Platzes möglichst aufzubrechen
  • die soziale Kontrolle durch eine wachsende Öffentlichkeit zu erhöhen und
  • die Wahrnehmung des Ortes als Angstraum nachhaltig zu entschärfen.

Zu den möglichen Zwischennutzungen für den Ebertplatz zählen laut Interimskonzept beispielsweise:

  • Kulturelle und künstlerische Interventionen
  • Freizeit- und Aktivveranstaltungen, Urban Gardening
  • Kinder- und Jugendorientierte Angebote
  • Gastronomie, Märkte und sonstige öffentliche Veranstaltungen.

Im Bereich der kulturellen und künstlerischen Interventionen fördert die Stadt neben Veranstaltungen auf dem Platz auch eine offene Ausschreibung, bei der es um die künstlerische Gestaltung der 6 stillgelegten Rolltreppen geht, die optional auch die zugehörigen Treppenauf-/abgänge umfassen kann, in jedem Fall aber deren Wirkung berücksichtigen sollte.

Im Sommer wird über eine weitere Ausschreibung die Möglichkeit angeboten, künstlerische Lichtkonzepte zu entwickeln, die den Ebertplatz in der dunklen Jahreszeit zu einem neuen Erfahrungsraum für die Stadtgesellschaft machen.

„Kunst und Kultur können den Ebertplatz positiv verändern“, zeigt sich die Kölner Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach überzeugt und betont: „Ich bin froh, dass der Kunstort Ebertplatz Bestand hat und im Zwischennutzungskonzept und hoffentlich auch in Zukunft eine große Rolle spielen wird. Denn im gerade entstehenden Kulturentwicklungsplan für Köln geht es vor allem um den Erhalt der Räume für die Kunst und Kultur, womit auch der öffentliche Raum gemeint sein kann.“ (Auszug, Pressemitteilung Stadt Köln 19.4.2018)

Konkrete Maßnahmen, weitere Ausschreibungen und Veranstaltungen werden hier auf der neuen Webseite Unser Ebertplatz (www.unser-ebertplatz.koeln) angekündigt. Den aktuellen Stand der Planungen – mit Schwerpunkt Kulturprogramm – erläuterte die Pressemitteilung der Stadt Köln vom 19. April.

 

Der Ebertplatz und sein städtebauliches Umfeld

Der Ebertplatz in der Neustadt-Nord von Köln ist der größte Platz der innerstädtischen Ringstraße. Er liegt zwischen dem Hansaring und dem letzten der insgesamt 10 Ringabschnitte, dem Theodor-Heuss-Ring, der eine große Grünfläche umschließt und zur Rheinuferstraße auf Höhe der Bastei führt. Weitere bedeutende Verkehrswege, die zum Ebertplatz führen, sind die Neusser Straße und Turiner/Riehler Straße, ferner die Sudermanstraße und die Eigensteinstraße mit ihrer Fußgängerzone rund um die Eigelsteintorburg. Der Ebertplatz ist auch wichtiger Verkehrsknotenpunkt für den öffentlichen Nahverkehr mit täglich 30.000 Fahrgästen, die aus- und einsteigen, und 35.000 Fahrgäste, die umsteigen.

Städtebaulich wurde er im Stil der brutalistischen Freiraumarchitektur unter Verwendung einer sechseckigen Formensprache und des (Wasch-)Betons als vorwiegendem Baumaterial errichtet. In seinem direkten Umfeld liegen das Eigelsteinviertel, Agnesviertel, Kunibertsviertel und der Theodor-Heuss-Park.

Am Platz selbst befinden sich vier freie Kunsträume (s.u. „Der Kunstorte Ebertplatz“), ein Bistro, eine Bar und ein Copyshop in der Unterführung am westlichen Ende, ein Kiosk am östlichen Ende des Platzes sowie die derzeit noch stillgelegte wasserkinetische Plastik von Wolfgang Göddertz inmitten des Platzes.

Aufgrund von Gewaltdelikten Ende 2017 zwischen Passanten und alkoholisierten Nutzergruppen sowie eines Tötungsdeliktes im Kontext von Streitigkeiten zweier rivalisierender Dealergruppen ist der Platz stark in die öffentliche Diskussion geraten und wurde in der Presse sogar als sog. ‚No-Go-Area‘ tituliert. Ziel ist, mit dem Zwischennutzungskonzept und der vielfältigen Beteiligung nun ganz unterschiedliche Publikumsgruppen wieder auf den Platz einzuladen, die zu einer Belebung und sozialen Durchmischung beitragen und der einseitige Nutzung und Stigmatisierung entgegenwirken.

 

Historie des Ebertplatzes

Anfang des 19. Jahrhunderts entstand an der Stelle des heutigen Theodor-Heuss-Ringes ein knapp 500 Meter langer und 50 Meter breiter Winter- und Sicherheitshafen („Napoleonhafen“ oder „Thürmchenshafen“) gegen Eisgang und Hochwasser. Das Hafenbecken wurde 1890 zugeschüttet und ging, ebenso wie das angrenzende Areal der Befestigungsmauer von preußischem in städtischen Besitz über. Der Befestigungsring wurde abgerissen und nur wenige der Torburgen blieben von dieser Niederlegung verschont, so die Eigelsteintorburg.

Ende des 19. Jahrhunderts plante Stadtbaumeister Josef Stübben auf der Freifläche der ehemaligen Stadtmaueranlage einen halbkreisförmigen Ringboulevard, der vom heutigen Ubierring im Süden bis zum Rhein im Norden führen sollte, in Anlehnung an die Pariser Grands Boulevards und die Wiener Ringstraße als breit angelegten Prachtboulevards mit angrenzenden Parkanlagen. Da an Stelle des heutigen Ebertplatzes direkt mehrere Straßen zusammenliefen, sahen die Stadtplaner keine einfache Straßenkreuzung vor, sondern einen geräumigen begrünten – fast parkartigen –Schmuckplatz mit Springbrunnenbassin.

Der Platz trug im 19. und 20. Jahrhundert wechselnde Bezeichnungen: 1887 wurde er zum Deutschen Platz benannt und war der zentrale Platz des „Deutschen Rings“, dem heutigen Theodor-Heuss-Ring. In der Folgezeit wechselte der Platz – je nach politischer Situation – mehrfach seinen Namen: ab 18. Juli 1922 hieß er Platz der Republik. Die Zeit des Nationalsozialismus brachte dem Platz sofort nach der Machtübernahme der NSDAP im Januar 1933 die Umbenennung in Adolf Hitler-Platz ein. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er im April 1945 ebenso schnell wieder in Deutscher Platz umbenannt. Im März 1950 erhielt der Platz seinen heutigen Namen Ebertplatz nach dem ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert.

Der Platz wurde nach längerer und heftiger Diskussion in den 70er Jahren im Planungskontext seiner Zeit als Resultat einer autogerechten bzw. stark verkehrsorientierten Stadtplanung (neuer U-Bahnhof ab 1974) und unter Verwendung einer brutalistischen Architektursprache gestaltet. Die Fußgängerführung erfolgte seither über eine unterirdische – zunächst mit Ladengeschäften besetzen – kreuzungsfreien Passage. Schon während der Bauphase wurde die Platzgestaltung als nicht mehr zeitgemäß kritisiert.

Der Ebertplatz ist Teil des städtebaulichen „Masterplan Innenstadt Köln“. Diesen hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2009 als grundsätzliche Handlungsempfehlung angenommen.

 

Der „Kunstort Ebertplatz“

Im Zuge der Umgestaltung in den 70er Jahren wurde auf dem Platz auch die große „wasserkinetische Plastik“ des Künstlers Wolfgang Göddertz erreichtet (Einweihung 1977), die Mitte Juli 2018 wieder in Betrieb gehen soll.

In der Passage auf der Westseite des Ebertplatzes ist in den letzten 10 Jahren ein Ort für Kunst- und Kulturproduktion entstanden. Dort befinden sich eine Reihe von freien Kunsträumen in den ehemaligen Ladenlokalen: Labor (seit 2005), Bruch & Dallas (seit 2009), Tiefgarage (seit 2015, zuvor „Boutique“ 2011-2014), GOLD + BETON (seit 2013, zuvor „Halle der vollständigen Wahrheit“ 2012-2013). Sowie ungefähr 5 (seit 2014) mit ihren Vitrinen-Präsentationen in der Unterführung am östlichen Ende des Platzes.

Zusammen haben sie seit 2005 etwa 400 Ausstellungen und Kunstevents organisiert. Hinzuzuzählen sind die punktuelle Bespielung und Erforschung des Platzes durch Festivals der freien Szene von Köln (Photoszene, plan, Sommerblut, ON Neue Musik, Akademie der Künste der Welt).

Besonders an den Kunsträumen ist, dass sie wie ein Aquarium von außen einsehbar und kostenlos zugänglich sind.

Unmittelbar angrenzend liegen in der Passage die drei gewerblichen Betriebe (African Drum, Bistro Treff, Copy Shop).

Alle sind Teil des Vereins Brunnen e.V., der sich im Dezember 2017 für den Erhalt der Ebertplatzpassage und der dortigen Kunsträume in ihrer bisherigen Form sowie die Intensivierung des Programms zur Belebung des Platzes eingesetzt haben.

Die Publikation Kunst Basis Ebertplatz, die im Sommer 2017 mit Förderung des Kölner Kulturamtes erschienen ist, erläutert die Geschichte und das Profil jedes Kunstraums, portraitiert die Akteure und versammelt deren Kenntnis über den Platz und auch mögliche Ideen für die Zukunft. Im Zuge des Festivals Kunst Basis Ebertplatz waren eine Reihe von ortsspezifische Installationen und Interventionen zu sehen, die maßgebliche Impulse für eine neuartige Wahrnehmung des Platzes gegeben haben.

Im selben Jahr fand das Urban Art Festival CityLeaks auf dem Ebertplatz statt und hat zahlreiche Bürger_innen zu ihrer Wahrnehmung des Platzes befragt. Eine weitere Befragung erfolgte im Rahmen der „Passagen“ im Februar 2018, um konkrete Ideen und Anregungen für die Verbesserung und Belebung des Platzes von Bürger_innen zu ermitteln.

2018 sind zwei große Kunstaktionen mit Ausstellungen, Performances und Installationen auf dem Platz geplant: Wasser marsch ! (ab 25. Mai), dessen Höhepunkt am Tag der geplanten Wiederinbetriebnahme der wasserkinetischen Plastik am 14. Juli haben soll, und Alles andere, ein Programm mit Installationen und Performances auf dem Platz und im Bereich der Passagen (7.-20. Juli), gefolgt vom jährlichen Sommerfest der freien Kunsträume am 20. Juli.

Auch der Kunstbeirat der Stadt Köln plant mit seinem „Stadtlabor 2018“ und dem künstlerischen Projekt von und Uschi Huber und Boris Sieverts erneut die Kölner Ringe inklusive Ebertplatz in den Fokus zu rücken (siehe auch „Stadtlabor 2017“ und deren Vorgängerprojekte).

Denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Kunst- und Kulturinitiativen – die sich mit ihrer Formensprache, alternativen Nutzungsideen und einer diskursiver Praxis auf die Besonderheiten des Ebertplatzes einlassen – eine grundsätzlich positive Wirkung auf die öffentliche Wahrnehmung des Platzes haben.

Die oben genannten Kunstaktionen am Platz – ebenso wie das Ausstellungsprogramm der freien Kunsträume – wurden durch die Stadt gefördert.

 

Wege und Zugänge zum Ebertplatz

Es gibt zwei ebenerdige Zugänge zum Ebertplatz. Ferner einen Zugang durch eine Unterführung vom Theodor-Heuss-Park zum Ebertplatz, zwei Zugänge aus der U-Bahnstation auf den Ebertplatz (Haltestelle Ebertplatz) und acht Treppenauf/-abgänge von der Straßenebene zu tieferliegenden Stellen des Ebertplatzes.

Sechs von acht Treppenzugängen verfügen über stillgelegte Rolltreppen, die laut Ratsbeschluss nicht wieder instand gesetzt werden sollen und demnach künstlerisch bis 2020 umgestaltet werden können (siehe Übersichtsplan 1-6).

Es handelt sich um Rolltreppen der Treppenauf/-abgänge:

1+2) Eigelstein: 2 Rolltreppen
3) Hansaring / Sudermanstr. (vor Kreissparkasse Köln/Bonn): 1 Rolltreppe
4) Sudermanstr. /Neusser Str. (nähe Bäckerei Heinemann/King Georg Büdchen): 1 Rolltreppe
5) Neusser Str. (vor Würstchenbude „Currywurst & Pommes“): 1 Rolltreppe
6) Ecke Theodor-Heuss-Ring / Neusser Str. (vor Würstchenbude „Currywurst & Pommes“): 1 Rolltreppe

Hier finden Sie einen Lageplan mit eingezeichneten Bereichen der stillgelegten Rolltreppen 1-6.

Technische Vorgaben

Bei Detailfragen zu technischen Vorgaben, können Sie sich an Herrn Johannes Geyer vom Stadtraummanagement wenden (ebertplatz@stadt-koeln.de, Stichwort: Treppengestaltung). Er wird mit den zuständigen Ämtern Rücksprache halten oder für Sie den Kontakt herstellen.

 

AUSSCHREIBUNG UND AUFGABENSTELLUNG

Die Stadt Köln schreibt einen öffentlichen Kunstwettbewerb plus ausgewählter namentlicher Zuladung aus. Einsendeschluss ist der 2. Juli 2018.

Gesucht werden temporäre Konzepte (Dauer/Haltbarkeit: 6 Monate oder länger, maximal 2 Jahre, Zeitraum: Juli 2018 – Juli 2020) für die künstlerische Gestaltung von jeweils einer der stillgelegten Rolltreppen am Ebertplatz inklusive Treppenauf-/abgang, die räumliche, gestalterische, konzeptionell-inhaltliche und/oder funktionale Innovationen vorschlagen.

Es sollen mit den Wettbewerbseinreichungen alle sechs stillgelegten Rolltreppen bzw. Treppenabgänge/-aufgänge gestaltet werden (siehe Lageplan, stillgelegte Rolltreppen 1-6). Der Projektetat je Einzelintervention/-gestaltung ist mit max. 12.000 € brutto beziffert. Es ist auch möglich, für den Treppenauf-/abgang am Eigelsteintor (Lageplan, Nr. 1+2), einen Entwurf für beide Rolltreppen einzureichen. Theoretisch ist auch ein Gesamtkonzept für alle sechs stillgelegten Rolltreppen denkbar. Für letzteres gelten dann 6 x 12.000€ (72.000€) als finanzielle Obergrenze.

Erste Projektvorschläge sollen bereits in der 2. Jahreshälfte 2018 realisiert werden.

Teilnahmeberechtigt an dem öffentlichen Wettbewerb sind:

  • professionelle Künstler_innen,
  • (interdisziplinäre) Künstlerinnen- und Künstlerkollektive,
  • Kurator_innen,
  • Architekt_innen (gerne in Kooperation mit Künstler_innen),
  • Designer_innen (gerne in Kooperation mit Künstler_innen),

die bereits künstlerische Projekte im öffentlichen Raum realisiert haben.

Es gibt keine inhaltliche Themensetzung, allerdings sollten eine persönliche Kenntnis des Ortes und ein Ortsbezug die Grundlage für den eingereichten Projektvorschlag bilden.

Die im Zwischennutzungskonzept angestrebten Ziele sollen berücksichtigt werden.

Im Bereich der Treppenaufgänge gilt es:

  • innovative gestalterische Interventionen zu entwickeln (neue Formen, ergänzende Funktionen oder Nutzungen)
  • die Wahrnehmung der Ab-/Zugänge bei Passanten zu erhöhen

Es können:

  • ein Rückblick oder Ausblick auf die Zukunft des Platzes gegeben werden,
  • neue unerwartete Seiten/Aspekte des Ortes thematisiert werden oder
  • eine Auseinandersetzung mit der zeitgenössischen Stadt, den Utopien und Visionen des urbanen Lebens, der Stadtgesellschaft erfolgen und dafür ein künstlerisches Konzept erarbeitet werden. Der Ausgangspunkt der Gestaltung kann auch in einer Auseinandersetzung mit diversen zeitgenössischen Lebensweisen liegen, die sich in der uns umgebenden Lebenswelt und übergeordnet auch in unserer Stadtlandschaft reflektieren.

Ferner können:

  • aktuelle Fragestellungen aufgegriffen und für die anzutreffende Stadtgesellschaft umformuliert werden,
  • Bedürfnisse der anzutreffenden Stadtgesellschaft künstlerische umformiert und dargestellt werden
  • die Rückeroberung des real anzutreffenden öffentlichen Raums – im Gegensatz zum virtuellen Raum – durch tatsächliche, haptische Wahrnehmungen erfolgen.

Die konkreten Themen, auf die man sich gestalterisch beziehen kann, sind vielfältig und werden ausdrücklich nicht vorgegeben. Angeregt wird aber, eine urbane oder geschichtliche Verbindung zum Ebertplatz oder seinem Umfeld herzustellen, nicht zuletzt um den Charakter des Platzes hervorzuheben oder eine Vision für die Zukunft zu entwerfen.

Es sollen keine:

  • dunkle Ecken und Nischen entstehen
  • Laufwege von Passanten im Treppenbereich behindert werden, da diese Ab-/Aufgänge in ihrer Funktion erhalten bleiben sollen

Hinweise:

  • Bei der Gestaltung ist zu bedenken, dass an den Treppenauf-/abgängen nicht selten Dealer_innen oder Obdachlose anzutreffen sind. Die künstlerische Gestaltung soll keine weiteren Drogenverstecke anbieten. Die Materialwahl und Umsetzung muss der Vorbeugung des Vandalismus entsprechen, keine Gefahr für Kinder und Erwachsene darstellen und nicht leicht entflammbar sein.
  • Unterstützung bei der Umsetzung können ggf. das Berufskolleg für Holzverarbeitung und die KGAB (Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH) leisten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Herrn Johannes Geyer vom Stadtraummanagement, (ebertplatz@stadt-koeln.de, Stichwort: Treppengestaltung), der für Sie den Kontakt herstellen wird. Ein entsprechender Kostenvoranschlag wäre dann von Ihnen in direkter Absprache mit dem Berufskolleg oder der KGAB einzuholen und in Ihre Finanzplanung zu integrieren.
  • Mit der Ausschreibung werden keine Veranstaltungsformate oder Performances unterstützt. Diese können auf anderem Wege beantragt werden (siehe: „Wie kannst Du Dich beteiligen?“).
  • Falls durch die erste Ausschreibung und das Auswahlverfahren im Juli 2018 nicht die durchgängige Gestaltung aller Treppenab-/aufgängen bis 2020 gewährleistet wird, behält sich das Kulturamt die Möglichkeit vor, unterjährig Konzepte auf der Basis von Projektanträgen zu gewähren und zu fördern.

 

Budget je stillgelegter Rolltreppe

Die von der Jury zur Umsetzung empfohlenen Projekte (siehe unten: Auswahlverfahren) können in Höhe von 12.000€ je stillgelegter Rolltreppe vom Kulturamt gefördert werden. Das Kulturamt vergibt im Fall dieser Ausschreibung also nicht nur einen Zuschuss, sondern trägt bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis maximal 12.000€.

Bei den maximal 12.000 € (pro Treppenab-/aufgang) handelt es um einen Bruttobetrag, der alle Honorarkosten u.a. des Bewerbers inklusive Planung, Genehmigung, künstlerisch und technische Umsetzung, Vermittlung sowie Rückbau beinhaltet.

Es ist auch möglich, für den Treppenauf-/abgang am Eigelsteintor (Lageplan, Nr. 1+2), einen Entwurf für beide Rolltreppen einzureichen. Theoretisch ist auch ein Gesamtkonzept für alle sechs stillgelegten Rolltreppen denkbar. Für letzteres gelten dann 6 x 12.000€ (72.000€) als finanzielle Obergrenze.

Für die geplante outdoor-Präsentation der prämierten und von der Jury zur Realisierung vorgeschlagenen Projekte anlässlich des Sommerfestes der freien Kunsträume am 20. Juli sind einmalig noch zusätzliche Finanzmittel bei der Stadt verfügbar.

 

Einzureichende Unterlagen

  1. Textliche und bildliche Darstellung eines schlüssigen künstlerischen Gestaltungskonzeptes (Textteil: max. 2 DIN-A4-Seiten), Übersicht der (Bau-)Materialien und entsprechende Installationsansichten (maßstabsgetreue Pläne, Schnitte, Illustrationen oder Modellansichten, ggf. auch ein reales Modell). Diese Entwürfe können bei einer Zusage noch weiter ausgearbeitet werden.
  2. Angaben zum gewünschten Beginn (frühestens Mitte Juli) und zur Laufzeit/Dauer des Projektes, Zeitplan
  3. Erläuterung des Ortsbezuges bzw. der Standortwahl (Treppenbereich 1-6, Lageplan), der Zielgruppe und des Vermittlungskonzeptes an Passanten (inkl. Form der Beschilderung). Hier soll auch die Vermittlung an kunstferne Zielgruppen erörtert werden
  4. Auflistung bzw. Schätzung der Kosten / Kostenkalkulation*
    • Erstellungskosten (u.a. Planung, Realisierung)
    • Betriebskosten (Instandhaltung, Betreuung) und Kosten für den Abbau/Rückbau
    • Künstlerhonorar(e)
    • Kommunikations- und Vermittlungsmaßnahmen
  1. Kurz-Biographie(n) (max. 1 DIN-A4-Seite) und Referenzprojekte (Schwerpunkt: Kunst und Installationen im öffentlichen Raum), weitere Kataloge, Broschüren, Fotos als Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit

 

* Reise- und Aufenthaltskosten für KünstlerInnen, ArchitektInnen, DesignerInnen, die außerhalb von Köln oder im Ausland leben und im Rahmen der Projektrealisierung entstehen, können nur in einer Höhe von maximal 1.000 € übernommen werden. Für auswärtige Künstlerinnen/Künstler kann, sofern es der Belegungsplan zulässt, das Gastatelier der Stadt Köln (10 € pro Tag + einmalig 50 € Reinigungskosten) bereitgestellt werden. Die Honorarkosten als Pauschalbetrag für die künstlerische Konzeption und Umsetzung sollen in angemessenem Verhältnis zu den Produktionskosten stehen.

 

Ausdrücklich gewünscht ist die Einreichung der Projektanträge als pdf via E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Dateigröße der Bewerbung nicht mehr als 15 MB umfassen darf.

E-Mail: ausschreibung_kulturamt@stadt-koeln.de  Betreff: Bewerbung, Neue Zugänge zum Ebertplatz

Anschrift für postalische Bewerbungen und den Versand von ergänzenden Materialien (Katalogen, Broschüren, Plänen oder einem Modell):

Kulturamt
z.Hd. Beate Riebesam
(Stichwort: Neue Zugänge zum Ebertplatz)
Richartzstr. 2-4
50667 Köln

Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag der Bewerbung beiliegt. Außerdem ist es möglich die Unterlagen nach vorheriger Terminabsprache im Kulturamt abzuholen.

 

AUSWAHLVERFAHREN

Inhaltliche Kriterien für die Auswahl

  1. Alle künstlerischen Formensprachen und Ausdrucksweisen des aktuellen Kunstdiskurses sind erlaubt. Besonderes Gewicht bei der Auswahl haben innovative, überraschende, für alle Altersstufen verständliche Konzepte oder Gestaltungen. Ferner Projekte, die in Partizipation entstehen oder sich weiterentwickeln.
  2. Aussagen zur künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Standort bzw. der Öffentlichkeit müssen getroffen werden (siehe Zwischennutzungskonzept) und nachvollziehbare inhaltlichen Bezügen und Anknüpfungspunkte an den Ort hergestellt werden.
  3. Es sollen Projekte von begrenzter Dauer sein (mindestens 6 Monate, maximal 2 Jahre).
  4. Aussagen zu Vermittlungs- und Kommunikationsstrategie sind nötig. Denn neben der künstlerischen Arbeit soll die Vermittlung als wesentlicher und integraler Bestandteil jeder Kunstaktion und Umgestaltung angesehen werden.

 

Vorprüfung und Jury

Es erfolgt eine technische Vorprüfung durch die zuständigen Ämter der Stadt Köln.

An der Jurysitzung im Juli 2018 sind Künstler_innen, Kurator_innen, Historiker_innen sowie Vertreter_innen der „AG Platzgestaltung“ und der Verwaltung (Kulturamt, Stadtraummanagement) beteiligt.

Sie wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die finale Entscheidung über die Förderung trifft das zuständige Referat des Kulturamtes der Stadt Köln. Voraussetzung für die Förderung ist das Vorliegen notwendiger und für die Realisierung unumgänglicher ordnungsrechtlicher Genehmigungen. Die Förderabwicklung erfolgt durch das Kulturamt. Die technische Betreuung und praktische Umsetzung betreut das Stadtraummanagement des Dezernates Stadtentwicklung, Planen und Bauen.

 

KONTAKTE

Kontakt bei inhaltlichen Rückfragen
Kulturamt der Stadt Köln
Referat Bildende Kunst, Literatur und Neue Medien
Nadine Müseler nadine.mueseler@stadt-koeln.de, Tel. 0221 – 221 – 23643
Beate Riebesam beate.riebesam@stadt-koeln.de (Mo/Di/Fr), Tel. 0221 – 221 – 23843

Kontakt bei technischen Rückfragen
Stadtraummanagement der Stadt Köln
Johannes Geyer, ebertplatz@stadt-koeln.de, Stichwort: Treppengestaltung

 

Hinweis: Am 14. Juni um 14 Uhr findet ein freiwilliges Rückfragenkolloquium am Ebertplatz (Treffpunkt: African Drum) statt. Es wird ca. 1,5 Stunden dauern. Wir bitten um Anmeldung per E-Mail bei Beate Riebesam (E-Mail: beate.riebesam@stadt-koeln.de) bis zum 8. Juni 2018 mit Hinweis, welche technischen Fragen beim Ortstermin zu klären sind.

 

ZUSATZMATERIAL

  • Fotografische Ansichten der Treppenauf-/abgänge (Fotos: Martin Plüddemann)

 

Hinweis: Detaillierte Vermessungen für Ihr konkretes Projektvorhaben müssen vor Ort selbst vorgenommen werden.