Neue politische Beschlüsse zum Ebertplatz

In den kommenden Wochen und Monaten werden die weiteren Entwicklungen am Ebertplatz durch die politischen Gremien der Stadt Köln beschlossen. Das gilt sowohl für das Verfahren zur langfristigen Umgestaltung des Ebertplatzes – auf Grundlage des Masterplans, Vertiefungsbereich Ringe‘ – als auch für eine mögliche Fortführung der Zwischennutzung bis zu Beginn der langfristigen Umgestaltung.

Für die anstehenden politischen Beschlüsse zu beiden Thematiken wurden sog. „Beschlussvorlagen“ vorbereitet, die ab sofort im Ratsinformationssystem der Stadt Köln öffentlich einsehbar sind.
Zunächst werden die beiden Beschlussvorlagen am 3.9. dem Stadtentwicklungsausschuss und am 12.11. der Bezirksvertretung 1 vorgelegt, bevor sie weitere politische Ausschüsse durchlaufen.
Final entscheidet über die jeweilige Beschlussvorlage das sog. Beschlussorgan. Mit Blick auf die Umgestaltung ist dies der Stadtenwicklungsausschuss, mit Blick auf die Fortführung der Zwischennutzung der Stadtrat.

Umgestaltung des Ebertplatzes

Für die Umgestaltung des Ebertplatzes sind externe Planung- und Dienstleistungen notwendig.
Entschieden wird über die geschätzten Kosten für die externe Vergabe sowie die daran anknüpfende Beauftragung der Verwaltung mit der Umsetzung des erforderlichen Bearbeitungsschrittes (Vorentwurfsplanung – Leistungsphasen 1 und 2 HOAI 2013).

Darüber hinaus gilt: Geplant werden soll die Umgestaltung in zwei unterschiedlichen Varianten:

Variante 01 sieht in Anlehnung an die Leitlinien Kölner Ringstraßen Jahr 2011 eine ebenerdige Umgestaltung durch Abriss und Verfüllung des bestehenden Platzes vor.
Variante 02 sieht eine Umgestaltung unter Berücksichtigung des Bestands und teilweise eine Sanierung, bzw. Ertüchtigung der bestehenden Bauteile, wie insbesondere der Passage, vor.

Die Variantenplanung soll unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und unter Einbeziehung der Ergebnisse der temporären Nutzungen sowie den weiteren Prüfaufträgen aus den Beschlüssen im Rahmen des Vorentwurfs erarbeitet werden.

Weiterführende Informationen:

Fortführung der Zwischennutzung Ebertplatz

Die aktuelle Zwischennutzung wurde vom Stadtrat im März 2018 beschlossen und läuft nach aktueller Beschlusslage im Juni 2021 aus. Da im Juni 2021 noch keine Umbaumaßnahmen erfolgen werden, soll über eine mögliche Fortführung der Zwischennutzung entschieden werden.
Beim Beschluss zur Fortführung würde die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzepts für eine Fortführung der Zwischennutzung beauftragt, welches bis zum 1. Quartal 2021 inkl. inhaltlicher Schwerpunkte und Finanzierungsplan als Beschlussvorlage ausgearbeitet werden müsste.

Als Entscheidungshilfe soll der Zwischenbericht 2019 dienen, der nach interner Abstimmung in der Verwaltung nun vorliegt. Er dokumentiert die positiven Entwicklungstendenzen am Ebertplatz deutlich und fungiert als Fundament für eine qualifizierte Weiterentwicklung und etwaige Fortführung des Zwischennutzungskonzeptes. Um die bisherigen Bemühungen seitens der Stadt, sowie das vielfältige Engagement der Stadtgesellschaft nicht ins Leere laufen zu lassen, und nicht zuletzt aufgrund der stadträumlichen Bedeutung des Ebertplatzes sowie der medialen Aufmerksamkeit, ist es von großer Bedeutung, den begonnen Prozess ohne Unterbrechung weiter voran zu treiben.

Weiterführende Informationen:

Beschlussvorlage 2156/2020
Anlage 1 – Zwischenbericht für 2019